VolksinitiativeWarum braucht es die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»? Um die Hausarztmedizin in der ganzen Schweiz sicherzustellen;um optimale Abklärungs- und Behandlungsmöglichkeiten zu garantieren;um den Hausärzte-Nachwuchs zu fördern.
Verfassungstext
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 118b (neu) Hausarztmedizin 1Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Fachärztinnen und Fachärzte der Hausarztmedizin. 2Sie erhalten und fördern die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung und als in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsvorsorge. 3Sie streben eine ausgewogene regionale Verteilung an, schaffen günstige Voraussetzungen für die Ausübung der Hausarztmedizin und fördern die Zusammenarbeit mit den übrigen Leistungserbringern und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. 4Der Bund erlässt Vorschriften über:
5Der Bund trägt in seiner Gesundheitspolitik den Anstrengungen der Kantone und Gemeinden sowie der Wirtschaft auf dem Gebiet der Hausarztmedizin Rechnung. Er unterstützt sie in ihren Bestrebungen für einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel und die Sicherung der Qualität der Leistungen. |
Erläuterungen
Die wichtigsten Punkte der Volksinitiative – zusammengefasst in den
Verfassungsartikel
Erläuterungen
|
